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Die steuerliche Beratung und die Erstellung von Jahresabschlüssen sind den Steuerberatenden Berufsgruppen vorbehalten (§§ 2, 3, 5 (1) StBerG). Dennoch bieten wir für Ihre steuerliche Beratung und die Erstellung Ihres Jahresabschlusses eine Lösung an:Für Ihre steuerliche Beratung und die Erstellung Ihres Jahresabschlusses vermitteln wir gerne an einen ortsansässigen Steuerberater oder eine ortsansässige Steuerberatungsgesellschaft. |
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